Kinderbetreuung – Welche Arten es gibt
Welche Arten der Kinderbetreuung gibt es per Definition?
Kindertagesstätte
Die Kinderbetreuung in diesen Einrichtungen erfolgt durch durch pädagogische Fachkräfte. Der Begriff Kindertagesstätte kann dabei sowohl die Betreuung von Kleinkindern (0-3 Jahre) in der Kinderkrippe als auch die Bildung und Erziehung von Kindern ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt umfassen. In einigen Einrichtungen sind auch Angebote für Grundschulkinder oder Mittelschulkinder möglich, die Hort oder Schulhort genannt werden und die die Kinder nach Schulende und in den Ferien besuchen können.
Krippe
Innerhalb der Kindertagesbetreuung ist die familienergänzende Kinderbetreuung für Kleinkinder und Säuglinge in Einrichtungen geregelt, die man Kinderkrippe nennt. Die Betreuer haben hier besonders wichtige Aufgaben mit der Zuwendung zu den Klein- und Kleinstkindern zu erfüllen, um die Frühförderung zu gewährleisten. Die Kinder nehmen je nach Altersstufe an Spielen und pädagogischen Aktivitäten teil und müssen je nach den eigenen Bedürfnissen betreut werden.
Hort
Meist können Grundschüler bis zur 4. Klasse die Kindertagesbetreuung in einem Schul- oder Kinderhort in Anspruch nehmen. Je nach Bedarf öffnet der Hort schon vor Schulbeginn, die Kinder können vor der Schule betreut werden und dort auch frühstücken. Nach dem Schulunterricht werden die Kinder meist bis 16.00 Uhr betreut. Kleinere Kinder können sich ausruhen, spielen und die Hausaufgaben erledigen. Sie werden hier von staatlich anerkannten Erziehern und Erzieherinnen betreut, da es keine spezielle Ausbildung für Hortnerinnen bzw. Hortner gibt.
Kindertagespflege
Man nennt sie Tagesmutter oder Tagesvater, umgangssprachlich auch Tageseltern, allerdings muss eine Tagespflegeperson eine pädagogische Qualifizierung und einen Erste-Hilfe-Kurs am Kind nachweisen. Tagespflege wird meist für Kinder unter drei Jahren in Anspruch genommen, weil es sich um eine familienähnliche Betreuungsform handelt. Es können bis zu fünf Kinder betreut werden, sofern geeignete Räume vorhanden sind und eine Pflegeerlaubnis vorliegt. Vor dem Hintergrund der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und weil es oft nicht genug Betreuungsplätze gerade für Kleinkinder gibt, erhält die Kindertagespflege immer größere Bedeutung.
Nanny
Von einer Nanny spricht man der Einfachheit halber, wenn es um ein Kindermädchen, eine Kinderfrau oder ein Kinderfräulein geht. Sie ist eine häusliche Angestellte, in deren Obhut die Kinder einer Familie gegeben werden. Sie kümmert sich um die Betreuung, Kinderpflege, Erziehung und begleitet die Kinder auch in schulischen Angelegenheiten. Oft wird von Kindermädchen auch erwartet, dass sie Arbeiten im Haushalt übernehmen und abends oder am Wochenende die Betreuung der Kinder übernehmen. Für den Beruf als Kindermädchen gibt es keine staatlich geregelte Ausbildung. Vergleichbar wäre die Arbeit mit der einer Kinderpflegering, Sozialassistentin, Sozialhelferin, Erzieherin, Kinderkrankenpflegerin oder Kinderkrankenschwester.
Au-Pair
Au-pair ist französisch und heißt „auf Gegenleistung“. Daher nennt man junge Erwachsene oder Jugendliche so, die gegen Verpflegung, Unterkunft und Taschengeld bei einer Gastfamilie im Ausland tätig sind. Die Hauptaufgabe für das Au-pair ist die Kinderbetreuung. Zusätzlich sind leichte Hausarbeiten zu verrichten, die Kinder zu beaufsichtigen, zur Schule oder zu bestimmten Veranstaltungen zu begleiten, mit ihnen zu spielen. Der Aufenthalt als Au-pair ermöglicht jungen Menschen, andere Sprach- und Kulturräume kennenzulernen.
Großeltern
Bei der Erziehung und Beaufsichtigung der Kinder spielen Großeltern für ihre Enkel eine wichtige Rolle. Besonders in Krisenzeiten wie Arbeitslosigkeit oder Krankheit sind sie eine wichtige Unterstützung durch praktische Hilfe und Zuwendung. Wenn leibliche Eltern aus verschiedenen Gründen ausfallen, sind unter den verwandten Pflegeeltern am häufigsten Großeltern zu finden.